8 septembre 2010

Amnesty-Kampagne: Mehr Verantwortung bei der Polizei

In dem im Juli 2010 veröffentlichten Bericht dokumentiert Amnesty International ernstzunehmende Vorwürfe von mutmaßlicher Misshandlung und unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Polizeibeamte in Deutschland. Amnesty International schildert und kritisiert in dem Bericht, dass die Ermittlungen bei Anzeigen gegen Polizisten mangelhaft waren.

In der daraus resultierenden Kampagne fordert Amnesty International in Zusammenarbeit mit mehreren Parteien die Kennzeichnungspflicht für Polizisten und Polizistinnen:
"Vorwürfe gegen Polizisten wegen übermäßiger Gewalt werden häufig nicht aufgeklärt. Um Täter zur Verantwortung zu ziehen, müssen sie identifiziert werden können. Doch in Deutschland bleiben Polizisten anonym – vor allem wenn sie Helme tragen und in geschlossenen Einheiten agieren. Denn in Deutschland gibt es keine individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Andere europäische Länder sind hier weiter: In England, Schweden und bei den nationalen Einheiten in Spanien tragen alle Polizisten Nummer oder Namen."
Zunächst ein Video von Amnesty International zur ersten Sensibilisierung für das Thema.




Das Positionspapier von Amnesty nennt fünf Gründe für die Kennzeichnungspflicht:

  1. Durch eine individuelle Kennzeichnung tragen Polizisten zu einer erhöhten Transparenz polizeilicher Arbeit, zur Einhaltung internationaler Standards und zur Legitimation bei. Rechenschaftspflicht und die Verhinderung von Straflosigkeit sind Grundprinzipien moderner demokratischer Gesellschaften.
  2. Durch eine Kennzeichnung tritt die Polizei selbstbewusst in der Öffentlichkeit auf und das Verhältnis zu Bürgerinnen und Bürgern verbessert sich. Die wichtige Arbeit der Polizei kann durch persönlichen Bezug mehr Anerkennung erfahren.
  3. Durch eine bessere Identifizierbarkeit werden Polizisten in ihrer täglichen Arbeit vor falschen Anschuldigungen geschützt, da diese besser von Zeugen identifiziert werden können und ihre Entlastung sowie die Anerkennung guter Arbeit dadurch einfacher wird. Zudem wird es leichter, „schwarze Schafe“ in der mehrheitlich gute Arbeit leistenden Polizei zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen. Auch dadurch wird das gute Ansehen der Polizei gestärkt.
  4. Eine gute Regelung wäre auch, es den Polizisten freizustellen, ob sie – abhängig vom jeweiligen Einsatz – eine Nummernkennzeichnung oder ein Namensschild tragen möchten. Namensschilder fördern eine persönlichere und damit günstigere Kommunikationsbasis, insbesondere bei konfliktbeladenen Anlässen.

In mehreren Bundesländern laufen aktuell politische Initiativen, die Forderungen von Amnesty International in Form von Gesetzen umsetzen möchten:

  • In Sachsen wollen Bündnis 90/Die Grünen die Kennzeichnungspflicht für Polizisten einführen. Allein im Jahr 2004 wurden in Sachsen 104 Verfahren wegen Körperverketzung, Strafvereitelung oder unterlassener Hilfeleistung eingeleitet. Die Grünen argumentieren, dass zu viele der Verfahren eingestellt würden, weil die Beamten nicht genau identifiziert werden können. Aus der SPD-Fraktion zeichnet sich Zustimmung ab. Die CDU lehnt die Kennzeichungspflicht ab. Hier findet Ihr weitere Informationen sowie den Grünen Gesetzentwurf.
  • Auch in Brandenburg ist der Gesetzentwurf zur Kennzeichnungsplicht weiterhin im parlamentarischen Prozess. In diesem Fall stamm die Initiative sogar von der CDU. Die Landesregierung aus SPD und Linke reagiert bislang zögerlich. Weitere Informationen.
  • In den Landtagen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen befinden sich ebenso momentan Gesetzentwürfe zur Kennzeichnungspflicht.

Ob die parlamentarischen Initiativen Erfolg haben, bleibt abzuwarten. Doch auch
DU kannst etwas tun: Unterstütze die Kampagne von Amnesty International:

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